Wer einen Fluss überquert, muss die eine Seite verlassen.

(Mahatma Gandhi)

Unser Leistungsangebot

Beratung bei der Wahl der Bestattungsart

  • Hat der Verstorbene in einer Willenserklärung die Art und Weise seiner Bestattung zu Lebzeiten bestimmt, sollten die Angehörigen dies als letzten Willen respektieren und in der gewünschten Weise vorgehen.
  • Ist die Wahl der Bestattung den Hinterbliebenen überlassen, ist die Reihenfolge der Entscheidung gesetzlich wie folgt festgelegt:
      1. Ehegatte
      2. Kinder
      3. Ehegatten der Kinder
      4. Andere Verwandte
      5. Verlobte und/oder Lebenspartner
  • Die Erdbestattung - die taditonelle Bestattungsart in einem Sarg. Grundsätzlich ist eine Entscheidung zwischen Wahlgrab und Reihengrab möglich. Einzelne Friedhöfe bieten auch die Möglichkeit der Beerdigung auf einer Rasenfläche (mit oder ohne Bepflanzung bzw. Grabtafel). Einzelheiten sind in den Friedhofsatzungen festgelegt.
  • Die Feuerbestattung - der/die Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird in einer Urne auf dem Friedhof beigesetzt. Es gibt ebenfalls Wahl- und Reihengräber und darüber hinaus oft auch Urnengemeinschaftsgräber (meist anonym, zunehmend aber auch mit Namensnennung)
  • Die Seebestattung - der/die Verstorbene wird in einem Sarg im Krematorium eingeäschert. Die Asche wird außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer übergeben. Die erforderlichen Formalitäten und die Organisation werden durch uns mit einem See-Bestattungsinstitut abgesichert. An der Beisetzung auf See können Angehörige mit einer begrenzten Personenzahl teilnehmen.
  • Weitere Sonderformen der Urnenbeisetzung erläutern wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Erledigung von Formalitäten

  • Besorgen der Todesbescheinigung vom Arzt
  • Besorgen der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
  • Abmeldung des Personalausweises auf der zuständigen Meldestelle
  • Anmelden beim Friedhofsamt
  • Festlegen des Bestattungstermins / ggf. Besorgen der Genehmigung für eine Seebestattung
  • Abmeldung von Renten
  • Antrag zur Überbrückungsrente für Ehegatten
  • Termin zur Antragstellung für Hinterbliebenenrente
  • Geltendmachung der Sterbegeldansprüche bei Krankenkasse, Versicherungen, Gewerkschaften und sonstigen Institutionen

Überführung vom Sterbeort zu allen Friedhöfen

  • Einkleidung und Einbettung der/des Verstorbenen sowie hygienische Versorgung
  • Überführung im gesamten In- und Ausland
  • Transport mit modernen Bestattungsfahrzeugen
  • Aufbahrung in den Abschiedsräumen unserer Feierhalle zur persönlichen Abschiednahme durch die Hinterbliebenen mit individuell möglicher Zeitvereinbarung

Vermittlung von Dienstleistungen

  • Bestellung eines Pfarrers oder Redners für die Trauerfeier / Beisetzungsfeier
  • Bestellung oder Bereitstellung von Sargträgern
  • Bestellung von Musikern zur festlichen Umrahmung der Trauerfeier
  • Entwurf und Annahme von Traueranzeigen und Danksagungen in Zeitungen
  • Druck von Trauerkarten und -briefen
  • Bestellung von Blumen, Sargdekoration und Kränzen
  • Auslegen einer Kondolenzliste
  • Vermittlung / Reservierung gastronomischer Einrichtungen